Ist man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden
und hat dabei Beschädigungen am eigenen Kraftfahrzeug davongetragen,
sollte man auf jeden Fall einen Kfz-Sachverständigen einschalten,
sofern kein Bagatellschaden vorliegt ( unter € 750,-)*.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ist neutral und
nicht an Weisungen von Versicherungen gebunden.
Beachten Sie, daß Sie der gegnerischen Versicherung die Schadenhöhe
nachweisen müssen.
Bedenken Sie: Im Haftpflichtfall haben Sie freie Gutachterwahl.
Ihre Schadenskosten sowie unsere Gutachtergebühren werden bei
vollständigem Unverschulden von der Versicherung des Unfallgegners
ersetzt.
Sie haben Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als sei das Unfallereignis
nicht eingetreten. Ganz gleich, ob Sie Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt,
in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen oder ob Sie
sich den Gegenwert einer Reparatur** auszahlen lassen wollen.
Gern arbeitet Ihr Sachverständiger auch mit Ihrem Rechtsanwalt
zusammen, um Ihre Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung
gemeinsam zu formulieren.
*Stand 2004 **ohne MwSt.
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